Reproduktionsauftrag
Reproduktionen von Beständen der Wienbibliothek im Rathaus zum privaten Gebrauch sind kostenpflichtig möglich. Darüber hinausgehende Verwendungsarten (kommerziell) sind prinzipiell genehmigungs- und gebührenpflichtig. Wissenschaftliche Texte ohne Verlagsbeteiligung (z.B. BA-Arbeit, Dissertation o.ä.) sind von Verwendungsentgelten befreit. In jedem Fall sind Sie bei Veröffentlichungen unserer Bestände selbst für die Einhaltung allfälliger Persönlichkeits- und Urheberrechte verantwortlich. Mit diesem Formular können Sie Ihren Reproduktionsauftrag kostenpflichtig in Auftrag geben.
Hinweis
Die Übermittlung der Dateien erfolgt mittels eines Download-Links. In Ausnahmefällen ist auch ein Postversand möglich. Bei Postversand werden Versandspesen und Einschreibgebühr entsprechend den Postgebühren der Österreichischen Post AG verrechnet. Allfällige Bankspesen (z. B. Euro-Ausland) gehen zulasten der Kundin bzw. des Kunden.
Preise für Reproduktionen
| Arbeitsscan (150dpi, jpg, Objektformat bis inkl. DIN A1) | 1,50 EUR |
| Hochaufgelöster Scan (400 dpi, tiff, Objektformat bis inkl. DIN A1) | 5,00 EUR |
| Plakatscan (400 dpi, tiff, Objektformat bis inkl. DIN A1) | 40,00 EUR |
| Plakate und sonstige Objekte über DIN A1 (400 dpi, tiff) | 80,00 EUR |
| Ausdruckservice (s/w bis inkl. DIN A3) | 0,20 EUR pro Seite |
Preise für Verwendungsentgelte
(enthalten keine Abgeltung des Urheberrechts)
| Verwendung von bis zu 10 Abbildungen in einem Buch, Fachzeitschriften, Internet, auf einer CD-ROM oder einer DVD | 50,00 EUR |
| Verwendung von mehr als 10 Abbildungen in einem Buch, Fachzeitschriften, Internet, auf einer CD-ROM oder einer DVD | 100,00 EUR |
| Verwendung auf der Titelseite bzw. am Cover | 100% Zuschlag |
| Verwendung in Film und Fernsehen | 100,00 EUR |
| Verwendung auf Plakaten, Postern, in Kalendern, Prospekten oder Verkaufskatalogen | 200,00 EUR |
| Verwendung in Anzeigen (Printmedien oder Internet) | 300,00 EUR |
| Erhaltungsbeitrag bei Entlehnung für die Herstellung kommerzieller Faksimiles ganzer Bücher | 100 EUR pro Buch |
Kontakt
Benützung, Services und Digitale Bibliothek
Carolin Viehweider
Tel.: +43 1 4000 84989
E-Mail: carolin.viehweider@wien.gv.at
Digitalisierungswunsch
Gibt es einen Bestand, der Ihrer Meinung nach in unserer Digitalen Bibliothek nicht fehlen sollte? Dann teilen Sie uns doch bitte Ihren Digitalisierungswunsch (Formular) mit. Unter dem Motto „Sie wünschen, wir digitalisieren“ nehmen wir Ihre Digitalisierungswünsche entgegen und erfüllen diese unter folgenden Voraussetzungen:
- Unikaler Bestand – Es handelt sich um einen einzigarten Bestand, den es nur bei uns gibt.
- Rechtlicher Hintergrund – Es sprechen keine rechtlichen Gründe wie z.B. das Urheberrecht dagegen.
- Fragilität – Der konservatorische Zustand erlaubt eine Digitalisierung.
Falls die Voraussetzungen erfüllt werden, digitalisieren wir gerne den Bestand für Sie und liefern ihn innerhalb weniger Tage kostenfrei in den Lesesaal der Wünsche unserer Digitalen Bibliothek.
Reproduktionen vor Ort
Fotografieren, Scannen und Kopieren
Generell dürfen Sie unsere Bestände im Lesesaal vor Ort für den eigenen Gebrauch reproduzieren, wenn es der konservatorische Zustand zulässt. Falls die Objekte urheberrechtlich geschützt sind, haben Sie bei einer Veröffentlichung selbst auf allfällige Persönlichkeits- und Urheberrechte Rücksicht zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass urheberrechtsgeschützte Musikhandschriften und -drucke von dieser Regelung ausgenommen sind. Diese dürfen keinesfalls fotografiert oder auf andere Art und Weise vervielfältigt werden.
Verfügbare Geräte
zur Reproduktion für den eigenen Gebrauch
- Buchscanner
Für Druckschriften ab 1850 steht Ihnen kostenfrei ein Buchscanner zur Verfügung. Für die Speicherung benötigen Sie einen mitgebrachten USB-Stick.
- Münzkopierer
Druckschriften ab 1960 dürfen kopiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür Kleingeld benötigen.
- Mikrofilmgerät
Sie können Mikrofilme und Mikrofiches kostenfrei scannen und auf einem mitgebrachten USB-Stick speichern.
Regelungen
nach Materialart gelistet
- Handschriften
Dürfen ohne Blitz fotografiert werden. Falls Sie Scans benötigen, fertigen wir diese gerne im Rahmen eines kostenpflichtigen Reproduktionsauftrages für Sie an. Das selbstständige Scannen oder Kopieren ist nicht erlaubt.
- Musikhandschriften und -drucke
Dürfen ohne Blitz fotografiert werden, sofern sie urheberrechtsfrei sind. Falls Sie Scans benötigen, fertigen wir diese gerne im Rahmen eines kostenpflichtigen Reproduktionsauftrages für Sie an. Das selbstständige Scannen oder Kopieren ist nicht erlaubt. Wenn die Noten noch urheberrechtlich geschützt sind, ist es leider nicht möglich, die Materialien zu fotografieren oder auf andere Art und Weise zu vervielfältigen.
- Bücher mit einem Erscheinungsdatum vor 1850
Dürfen fotografiert werden. Falls Sie Scans benötigen, fertigen wir diese gerne im Rahmen eines kostenpflichtigen Reproduktionsauftrages für Sie an. Das selbstständige Scannen oder Kopieren ist nicht erlaubt.
- Bücher mit einem Erscheinungsdatum nach 1850
Können außerdem selbstständig auf unserem Buchscanner gescannt werden.
- Bücher mit einem Erscheinungsdatum nach 1960
Dürfen unter Umständen auch kopiert werden, sofern die Bindung dies zulässt.
Hinweis
Sie dürfen unsere Räumlichkeiten für den privaten Gebrauch gerne fotografieren. Es sollten nur keine Personen – Mitarbeiter*innen oder Benützer*innen – abgebildet sein bzw. holen Sie bitte deren Erlaubnis ein. Sollten Sie die Aufnahmen redaktionell oder kommerziell verwenden wollen oder sollten Sie Sie Reproduktionen für eine mediale Berichterstattung benötigen, kontaktieren Sie bitte unsere Kolleg*innen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.